
Mit dem aktuellen Gesetzesbeschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde die Übergangsregelung für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ um weitere 12 Monate verlängert. Die neue Übergangsfrist endet damit am 02. Dezember 2024.

Wir wissen, dass der Praxisalltag manchmal kompliziert und unübersichtlich sein kann. Deshalb möchten wir es Ihnen zumindest beim Thema „Wundversorgung“ so einfach wie möglich machen.
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Mölnlycke Produkte
Sich täglich neu beweisen
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