Mölnlycke geht mit gutem Beispiel voran
Wir schließen Artikel 12 der MDD
Artikel 12 ist Teil der MDD
Gleiches Niveau bei Qualität und Service – erhöhte Transparenz
Mölnlycke® ist weiterhin für die Konfektionierung, Verpackung, Sterilisation und den Vertrieb sowie die Überprüfung der Konformität der Komponenten verantwortlich. Wir sind weiterhin Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Themen rund um Produkte und Leistungen.
Mölnlycke ist verpflichtet, nach Anweisung der Hersteller zu arbeiten
Dies bedeutet, dass folgende Kriterien berücksichtigt werden müssen:
- Sterilisationsparameter
- Verpackungszustand
- Gebrauchsanleitung bereitstellen
Technische Dokumentation der Komponenten
Das Eigentum und die Verantwortung für die technische Dokumentation verbleibt beim rechtmäßigen Hersteller der Komponenten.
Alle Medizinprodukte müssen mit einem CE-Zeichen versehen sein
- Sowohl sterile als auch unsterile Komponenten müssen ein CE-Zeichen tragen.
- Mölnlycke® muss das rechtmäßige CE-Zeichen des Herstellers auf dem Tray Inhaltsblatt angeben.
Die zukünftig zu erfüllenden Anforderungen von Artikel 12 der MDD
Mölnlycke® stellt auf Artikel 12 MDD um.
Hintergrund
Allgemeines
Um ein Medizinprodukt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen zu können, muss dieses ein CE-Kennzeichen tragen. Das CE-Kennzeichen gilt als Bestätigung des Herstellers, dass das Produkt den grundlegenden Anforderung aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht. Um ein Medizinprodukt mit einem CE-Kennzeichen versehen zu können, muss der Hersteller verschiedene Schritte befolgen. Dies beinhaltet zum Beispiel die Klassifizierung des Medizinproduktes, die Wahl eines Konformitätsbewertungsverfahrens, die Bereitstellung der benötigten Unterlagen/technische Dokumentation und den Erhalt der dazugehörigen Zertifizierung durch die der Benannten Stelle.
Aufstellung gemäß Artikel 11 MDD
Die bisherige Vorgehensweise bei Mölnlycke® war, Artikel 11 als Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der MDD
Regulatorische Änderungen
Aufgrund von Änderungen in Bezug auf die Interpretation des Medizinproduktegesetzes (MPG) durch die europäische Kommission Ende 2013 haben die zuständigen Behörden (z.B. BfArM) und Benannte Stellen (z.B. BSI) Klarstellungen zur Interpretation der Richtlinien mitgeteilt. Beispielweise beinhalten diese:
- Die bisherigen reduzierten Anforderungen zur Beurteilung an OBL-Hersteller bestehen nicht mehr.
- Für sämtliche Medizinprodukte, für die ein Unternehmen die rechtliche Verantwortung übernimmt, muss dieses auch über die vollständige technische Dokumentation verfügen.
Bei einem Beurteilungsverfahren gemäß Artikel 11 des MDD
Aktuelle Vorgehensweise
Basierend auf den regulatorischen Änderungen hat Mönlycke entschieden, das Konformitätsbewertungsverfahren von Artikel 11 auf Artikel 12 der MDD
Nach erfolgreicher und vollständiger Umsetzung des Artikel 12 der MDD sind wir bestens vorbereitet für die Tray MDR .
Artikel als PDF herunterladen:
Wir schließen Artikel 12 der MDD1 für Mölnlycke® OP-Trays ab.